Gastflieger

Satzung §3 Abs.5

Gastflieger und Intressanten können eine Tagesmitgliedschaft erwerben. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag (Eintragung im Flugbuch) entscheidet der Vorstand. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, erfolgt die Entscheidung über die Aufnahme durch den Flugleiter. Die Tagesmitgliedschaft endet mit der Beendigung des Flugbetriebs am jeweiligen Tag und dem entsprechenden Eintrag im Flugbuch (Austritt). Tagesmitglieder besitzen kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.

Nach 5 Tagesmitgliedschaften erhält der Gastflieger oder Intressant keine weitere Tagesmitgliedschaft.

 

Als Gastflieger ist immer der Versicherungsnachweis + Kenntnisnachweis und bei Modellen mit Verbrenner ein Lärmpass vorzuweisen!